Mobbing

Unter Mobbing (englisch to mob „anpöbeln, bedrängen“) am Arbeitsplatz wird das systematische und wiederholte Schikanieren, Anfeinden oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte verstanden.

Durch das wiederholte abwertende, demütigende oder beleidigende Verhalten werden bei den Opfern oft seelische Beeinträchtigungen und auch psychosomatische Beschwerden ausgelöst. Problematisch ist, dass sich Mobbing-Opfer oftmals erst zur Wehr setzen, wenn die Schikane sich in einem bereits fortgeschrittenen Stadium befindet. Aus diesem Grund sollte sich der betroffene Arbeitnehmer frühzeitig an seinen Vorgesetzten oder den Betriebsrat wenden.

Bleibt dieser Versuch jedoch erfolglos, ist es wichtig, anwaltlichen Rat einzuholen, um einer weiteren Eskalation der Situation vorzubeugen.

In welchen Handlungen kann ein Mobbingverhalten gesehen werden?

Ein Mobbingverhalten kann sich erfahrungsgemäß u.a. durch folgende Handlungen verwirklichen:

  • Verbreitung falscher Tatsachen
  • gezielte Ausgrenzung und Isolierung
  • Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben
  • Grundloses Bemängeln der Leistung
  • Destruktive Kritik
  • Soziale Isolation
  • Rassistische Diskriminierungen
  • Geschlechtsbedingte Beleidigungen
  • Bossing
  • Sexuelle Anspielungen

Wie können Sie sich gegen das gezielte Mobbing wehren?

Der Arbeitnehmer muss dieses gezielte Mobbing am Arbeitsplatz nicht dulden.

Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Angriffe von anderen Mitarbeitern, dem Arbeitgeber oder Dritten ausgehen. Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer dabei nicht entsprechend unterstützt, die gegen ihn gerichteten Angriffe für die Zukunft zu unterbinden, verstößt der Arbeitgeber gegen eine vertragliche Nebenpflicht.

Hier kann erfahrungsgemäß zunächst ein außergerichtliches Anwaltsschreiben, gerichtet an den Arbeitgeber sinnvoll sein, welches die Mobbingverstöße auflistet und den Arbeitgeber unter Androhung eines Vorgehens vor dem Arbeitsgericht dazu auffordert, dafür Sorge zu tragen, dass dieses schikanierende Verhalten aufhört. Wenn der Arbeitgeber daraufhin keine Folge leistet, kann er sich gegenüber dem Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig machen. Hier besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, gegen den mobbenden Kollegen unmittelbar vorzugehen.

Bei gravierendem Fehlverhalten besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers, dass seine mobbenden Kollegen bzw. Vorgesetzten abgemahnt oder gar gekündigt werden.

Es besteht Anspruch auf eine Zahlung von Schmerzensgeld, wenn der Arbeitnehmer infolge des Mobbings erkrankt. Auch besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des mobbenden Verhaltens gezwungen ist, außerordentlich das Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Wie können Sie Ihre Interessen im Falle des Mobbings gerichtlich durchsetzen?

Die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mobbings ist anspruchsvoll und muss entsprechend gut vorbereitet werden. Unerlässlich ist hier, dass der Arbeitnehmer ein sog. Mobbingtagebuch führt, dass detailliert die gezielten Angriffe am Arbeitsplatz aufführen. Hier sollten Zeit, Ort, Namen der Anwesenden sowie eine kurze Beschreibung des Vorfalls enthalten sein. Noch besser sind zusätzlich Arbeitskollegen, die das Mobbingverhalten mitbekommen haben und bereit sind, hierüber als Zeugen auszusagen.

Hier wird es jedoch oftmals vorkommen, dass der oder die Kollegen einem Interessenskonflikt ausgesetzt sind, da sie selber Konsequenzen im Hinblick auf ihren Arbeitsplatz befürchten müssen. Im Rahmen einer umfassenden Gesamtschau muss festgestellt werden, inwieweit ein feindseliges Mobbingumfeld besteht. Es darf sich nicht „nur“ um einen „normalen“ zwischenmenschlichen Konflikt am Arbeitsplatz handeln.

Auch hier gilt: wer sich nicht wehrt, hat bereits verloren!

Haben Sie Fragen zum Thema Mobbing? Brauchen Sie rechtliche Beratung aufgrund eines Mobbing-Vorfalls an Ihrem Arbeitsplatz? Sprechen Sie uns an!

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