Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn

Auch im Berufsleben kommt es zu Streitigkeiten. Gleich, ob Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, unbezahlter Lohn, nicht gewährter Urlaub, etc.: Das Arbeitsrecht regelteine Vielzahl an Konfliktkonstellationen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrechtin Bonn.

Die Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Tätigkeit unserer Kanzlei in Bonn sind:

  1. Kündigung
  2. Abfindung
  3. Abmahnung
  4. Mobbing
  5. Arbeitszeugnis
  6. Aufhebungsvertrag

1. Kündigung:
Warum sich ein Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn auszahlt

Anwalt Arbeitsrecht Bonn - Kündigung

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber stellt für den Arbeitnehmer meistens eine unangenehme Ausnahmesituation dar. Man fühlt sich ungerecht behandelt und möglicherweise gar gemobbt. Trotz allen verständlichen Ärgers sollte man nicht in Passivität verfallen. Schließlich besteht eine relativ kurze Frist von drei Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht. Seit beginnt mit Zugang der Kündigung. Häufig lohnt es sich, direkt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn zu konsultieren. Wird nämlich diese wichtige Frist verpasst, besteht in der Regel keine Möglichkeit mehr, gegen die Kündigung vorzugehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kündigung letztlich rechtmäßig war oder nicht. Auch die Aussicht, eine lukrative Abfindung auszuhandeln, besteht dann nicht mehr. Sie sollten also nicht lange warten, um sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn zu wenden.

Nur eine Kündigungsschutzklage erhält dem Arbeitnehmer die Möglichkeit für eine möglichst hohe Abfindung. Hierbei kann Sie ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn unterstützen. Arbeitgeber lassen oftmals ihre Kündigung ungern gerichtlich überprüfen und sind daher eher bereit, einer Abfindung zuzustimmen. Bei Vorliegen einer Kündigung sollte daher schnellstmöglich eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn im Hinblick auf die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage erfolgen. Hier können Sie bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn erhalten. Nutzen Sie hierzu bitte unser Formular und fügen die entsprechenden Unterlagen als Anhänge an.

Zum Formular: Kostenlose Ersteinschätzung

2. Abfindung
mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn verhandeln

Anwalt Arbeitsrecht Bonn - Abfindung

Es ist ein weitaus verbreiteter Irrtum, dass der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung automatisch verpflichtet ist, eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen. Tatsächlich besteht nur in wenigen Ausnahmefällen ein Anspruch auf eine Abfindung. Vielmehr ist die Abfindung in den allermeisten Fällen das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigungsschutzklage nach erfolgter Arbeitgeberkündigung, bei welcher ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn oft eine wichtige Rolle spielt.

Nur durch die rechtzeitige Erhebung einer solchen Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht wird der Druck auf den Arbeitgeber aufrechterhalten, dass dem Arbeitnehmer nachträglich der Verzugslohn zu zahlen ist, sollte sich die Kündigung als unwirksam erweisen. Dieses Risiko lässt der Arbeitgeber sich oftmals durch Zahlung einer Abfindung „abkaufen“. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn kann Sie näher zu Ihren Möglichkeiten beraten.

Selbstverständlich spielt hier eine entscheidende Rolle, welchen Grad an Kündigungsschutz der Arbeitnehmer konkret genießt. So wird der Arbeitgeber umso mehr gewillt sein, eine Abfindung zu zahlen, je länger der Arbeitnehmer bereits im Betrieb arbeitet. Damit steigt schließlich dessen Kündigungsschutz. Die Abfindung und deren Höhe hängen damit im Wesentlichen vom Prozessrisiko des Arbeitgebers ab.

Häufige Berechnungsformel (die sog. „Regelabfindung“) ist ein halbes Gehalt Abfindung pro Beschäftigungsjahr (= Faktor 0,5 pro Beschäftigungsjahr). Letztlich ist eine Abfindung jedoch zwischen den Parteien frei verhandelbar und deshalb nach oben offen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn berät Sie umfassend darüber, wie Sie bei einer Kündigung oder in sonstigen Fällen der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung erhalten können. Hohe Abfindungszahlungen sind regelmäßig das Ergebnis umfangreicher Verhandlungen, welche Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn mit Konsequenz und langjähriger Erfahrung führt. Nehmen Sie hierfür gerne Kontakt zu uns auf.

Anfahrt zur Rechtsanwaltskanzlei von Preuschen in Bonn

Öffentliche Verkehrsmittel
Unsere Kanzleiräume liegen zentral im Zentrum von Bonn. Mit den Straßenbahnlinien 61, 62 und 66 fahren Sie bis Haltestelle Stadthaus. Die Busse der Linie 620, 625, 626 und 635 halten ebenfalls dort.

Erreichbarkeit mit dem Pkw
Über die Autobahnen A 555 bzw. A 565, Autobahnkreuz Bonn-Nord in Richtung Bonn-Stadtzentrum an nähe Stadthaus – Alexanderstraße. Es gibt viele Parkmöglichkeiten in den umliegenden öffentlichen Tiefgaragen.

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3. Abmahnung
Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn im Falle einer Abmahnung konsultieren

Anwalt Arbeitsrecht Bonn - Abmahnung

Eine Abmahnung stellt erfahrungsgemäß oftmals bereits die Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung dar. Hintergrund ist, dass es der Arbeitgeber es bei einem intakten Arbeitsverhältnis zunächst unterlassen wird, Abmahnungen auszusprechen und stattdessen zunächst auf mildere Mittel nutzt. Hierbei kann es sich um einen Verweis, eine Belehrung, eine Ermahnung oder eine Verwarnung handeln. Diese Mittel enthalten keine Kündigungsandrohung und können daher später auch nicht ein Rechtfertigungsgrund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein. Nach unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn sind die ausgesprochenen Abmahnungen jedoch oftmals schlichtweg unwirksam.

Damit eine Abmahnung wirksam ausgesprochen wird, sind einige wichtige Voraussetzungen zu beachten. So muss sich u.a. aus der Abmahnung eindeutig ergeben, welches arbeitsvertragliches Verhalten denn überhaupt konkret gerügt wird und wie sich der Arbeitnehmer in Zukunft stattdessen zu verhalten hat. Auch darf es sich bei dem abgemahnten Verhalten nicht um eine reine Lappalie handeln, da nur ein schwerwiegendes arbeitsvertragliches Fehlverhalten eine Abmahnung rechtfertigt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn kann prüfen, inwieweit eine Abmahnung rechtmäßig erfolgt ist. Auch ist immer wieder zu beobachten, dass durch viele Arbeitgeber zusammen mit einer Abmahnung gleichzeitig eine Kündigung ausgesprochen wird. Dieses Vorgehen widerspricht jedoch dem Sinn und Zweck der Abmahnung, dass der Arbeitnehmer gerade die Möglichkeit erhält, sich in Zukunft vertragsgemäß zu verhalten. Die Kündigung wird daher bereits aus diesem Grund in der Regel keinen Erfolg haben können. In jedem Fall sollte angesichts der möglichen Folgen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn geprüft werden, ob und wie gegen die Abmahnung vorgegangen werden sollte.

4. Mobbing
Wann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn eingeschaltet werden sollte

Anwalt Arbeitsrecht Bonn - Mobbing

Mobbing am Arbeitsplatz hat viele hässliche Gesichter und stellt für den betroffenen Arbeitnehmer auf vielfache Weise eine schwere Belastung dar, die sich bis hin zu einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Burnout etc. entwickeln kann. In einem derart negativen Umfeld kann der Arbeitnehmer zudem nur schwer seine volle Arbeitsfähigkeit erbringen, was sich wiederum nachteilig auf das Betriebsklima auswirkt. Aufgrund der möglichen psychischen und beruflichen Konsequenzen sollte daher frühzeitig versucht werden, die rechtliche Lage durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn prüfen zu lassen und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.

Mobbingopfer haben unter anderem mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn sehr wohl Möglichkeiten, sich zu wehren und sind den Angriffen gerade nicht schutzlos ausgeliefert. So kommt dem Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht zu, die sich selbstverständlich auf den Schutz vor Mobbing erstreckt. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn kann diese beim Arbeitgeber einfordern und vor dem Arbeitsgericht einklagen. Verletzt der Arbeitgeber diese Fürsorgepflicht nachweislich schuldhaft, kommt sogar ein Schadensersatz– und/oder Schmerzensgeldanspruch in Betracht.

5. Arbeitszeugnis
Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn beim Arbeitszeugnis

Anwalt Arbeitsrecht Bonn - ArbeitszeugnisEin gutes Arbeitszeugnis ist für den Arbeitnehmer von großer Wichtigkeit, um sich erfolgreich bewerben zu können. Es muss wohlwollend und wahrheitsgetreu formuliert sein, um ihm das berufliche Fortkommen nicht zu erschweren. Umso ärgerlicher ist es daher, wenn das Zeugnis zu schlecht ausfällt oder gar mit abwertenden Floskeln oder Negativbewertungen versehen ist. Ebenso gefährlich wie abfällige Formulierungen ist das sog. „beredte Schweigen“, d.h. das bewusste Weglassen von üblicherweise zu erwartenden Beurteilungen. Mittlerweile hat sich ein regelrechter „Geheimcode“ für Zwischenzeugnisse oder Endzeugnisse entwickelt, der von den Personalern „entziffert“ wird. Wenn ein Arbeitszeugnis unrichtig ist, es also unzulässige Bestandteile enthält oder wenn sich der Arbeitnehmer mit der in dem Zeugnis enthaltenen Bewertung seines Verhaltens oder seiner Leistung nicht einverstanden zeigt, besteht jedoch die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses zu klagen. Derartige arbeitsgerichtliche Zeugnisstreitigkeiten sind in der Praxis sehr häufig und ein ebenso häufiger Grund für die Beauftragung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn. Gerade auch im Rahmen von Kündigungsrechtsstreitigkeiten oder Aufhebungsverträgen besteht die Möglichkeit, das Arbeitszeugnis im Rahmen eines Gesamtvergleichs umfassend zu regeln. Ein gutes Zeugnis kostet den Arbeitgeber schließlich im Gegensatz zur Abfindung nichts. Hierbei hilft Ihnen der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn mit seiner langjährigen Erfahrung. Ein gutes Arbeitszeugnis ist damit nicht zuletzt reine Verhandlungssache.

6. Aufhebungsvertrag
von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn beurteilen lassen

Anwalt Arbeitsrecht Bonn - Aufhebungsvertrag

Richtig formuliert kann der Aufhebungsvertrag für beide Seiten vorteilhaft sein.

Es kommt immer wieder vor, dass dem Arbeitnehmer bei Differenzen im Arbeitsverhältnis ein sog. Aufhebungsvertrag unterschriftsreif vorgelegt wird. Hier ist jedoch allerhöchste Vorsicht geboten. Ein solcher Aufhebungsvertrag dient nämlich erfahrungsgemäß in erster Linie nur den Interessen des Arbeitgebers.

Durch einen Aufhebungsvertrag vermeidet er das Risiko, dass der Arbeitgeber eine Kündigung erfolgreich mit der Kündigungsschutzklage angreift und das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam war. Keinesfalls sollte man einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne sich zuvor rechtlich durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn beraten zu lassen.

Es kann Ihnen nicht verweigert werden, den Entwurf mitzunehmen und zunächst durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn überprüfen zu lassen. Statt sofort zu unterschreiben, sollte man sich vom Arbeitgeber Bedenkzeit erbeten. Wird keine Überlegenszeit gewährt, ist dies ohnehin ein Zeichen dafür, dass „etwas faul“ ist. Ein Aufhebungsvertrag regelt schließlich alle Bedingungen, welche eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sich bringt, endgültig. Eine erfolgreiche Anfechtung, bspw. wegen arglistiger Täuschung, ist auch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn schwierig.

Neben dem Verzicht auf Kündigungsschutz droht u.a. eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit, weil das Arbeitsverhältnis letztlich durch das Handeln des Arbeitnehmers aufgelöst wurde. Auch kann die Anrechnung eines Teils einer vereinbarten Abfindung auf das Arbeitslosengeld nach §§ 158 SGB III ff erfolgen.

Richtig formuliert, kann der Aufhebungsvertrag aber für beide Seiten vorteilhaft sein. Dies ist letztlich reine Verhandlungssache, bei der ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn die beste Wahl ist. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir auf ein optimales Ergebnis hinwirken, um negative Konsequenzen eines Aufhebungsvertrages zu vermeiden.

Themen im Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskanzlei von Preuschen in Bonn

Neben dem Verzicht auf Kündigungsschutz droht u.a. eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit, weil das Arbeitsverhältnis letztlich durch das Handeln des Arbeitnehmers aufgelöst wurde. Auch kann die Anrechnung eines Teils einer vereinbarten Abfindung auf das Arbeitslosengeld nach §§ 158 SGB III ff erfolgen.

Richtig formuliert, kann der Aufhebungsvertrag für beide Seiten vorteilhaft sein. Dies ist letztlich reine Verhandlungssache. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir auf ein optimales Ergebnis hinwirken, um negative Konsequenzen eines Aufhebungsvertrages zu vermeiden.

Welche Anliegen bearbeitet ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn?

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn hilft Ihnen beispielsweise dann weiter, wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen, gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorgehen oder eine angemessene Abfindung verhandeln möchten. Doch auch, wenn Sie gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen möchten, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Wann lohnt es sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn einzuschalten?

Einen Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn zu konsultieren lohnt sich in den meisten Fällen. Wenn Sie überlegen, anwaltliche Unterstützung heranzuziehen, können Sie bei uns eine Erstberatung erhalten (im Falle einer Kündigung ist diese sogar kostenlos). Ihr Anwalt für Arbeitsrecht wird Sie umfassend zu Ihren Erfolgsaussichten beraten.

In welchen Sprachen kann ich meinen Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn konsultieren?

In unserer Rechtsanwaltskanzlei von Preuschen haben Sie die Möglichkeit, sich zu arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigung, Mobbing am Arbeitsplatz, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder Abfindung auf Deutsch und auf Englisch beraten zu lassen.

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Ihr Ansprechpartner

Christopher von Preuschen
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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