In den meisten Arbeitsverträgen sind Ausschlussklauseln bestimmt, nach denen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis von den Parteien innerhalb einer bestimmten Frist und meistens schriftlich geltend gemacht werden müssen. Wird diese Ausschlussfrist nicht eingehalten, verfallen die Ansprüche !
Die Wichtigkeit, dass man diese vertraglichen oder tariflichen Ausschlussfristen beachten, wurde kürzlich in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) betont.
Hier hatte ein Arbeitnehmer, der als Autoverkäufer in einem Autohaus arbeitete entgegen einer Betriebsanweisung ein Neufahrzeug an einen Kunden herausgegeben, obwohl dieser nur eine Anzahlung auf den Kaufpreis geleistet hatte. In der Folgezeit machte sich dieser mit dem Neuwagen aus dem Staub und musste von dem Arbeitgeber langwierig unter Zuhilfenahme der Polizei und einer Detektei in Italien ermittelt werden. Zwar erhielt der Arbeitgeber das Fahrzeug zurück, jedoch erhielt er nie den vollen Kaufpreis. Insgesamt entstand ihm durch das fahrlässige Verhalten seines Verkäufers ein Schaden in Höhe von 30.000,00 € inklusive Anwalts- und Gerichtskosten mit der Begründung: Der Mitarbeiter habe gegen die betriebliche Anweisung des Arbeitgebers verstoßen. wonach ein Neufahrzeug nicht an einen Käufer herausgegeben werden darf, wenn es entweder nicht vollständig bezahlt ist oder für das keine gesicherte Finanzierung vorliegt.
Ca. ein Jahr später entschloss sich der Arbeitgeber, seinen Arbeitnehmer gerichtlich auf Schadensersatz in Haftung zu nehmen. Zu spät, entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 7. Juni 2018.
Der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelte nämlich, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit verfallen – wenn sie nicht vorher gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind.
Die Ausschlussfrist habe spätestens zu dem Zeitpunkt zu laufen begonnen, als sich der Arbeitgeber entschlossen habe, Klage gegen den Kunden zu erheben. Bereits die außergerichtliche Aufforderung gegenüber dem Arbeitnehmer, die Haftung dem Grunde nach anzuerkennen, sei daher verfristet gewesen.
Etwas anders ergebe sich auch nicht aus dem Gesichtspunkten der Rücksichtnahme oder der Mithaftung.
Hier wird deutlich, wie grundlegend wichtig es ist, die Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag zu kontrollieren. Diese geben den Zeitraum an, in dem Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis angezeigt oder eingeklagt werden müssen. Um sicher zu gehen, sollten die Ansprüche zusätzlich außergerichtlich und schriftlich angezeigt werden. Um kein Risiko einzugehen, sollte die Rechtslage zunächst durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden.
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/zweitesformat/bag/2018/2018-10-23/8_AZR_96-17.pdf