Auch an gesetzlichen Feiertagen kann Urlaub gewährt werden
Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Erholungsurlaub an einem gesetzlichen Feiertag, an dem der Arbeitnehmer planmäßig eingesetzt werden müsste, so erfüllt er dadurch den Anspruch auf Erholungsurlaub. Der Kläger, ein Angestellter im öffentlichen Dienst, war seit vielen Jahren bei der Beklagten im Schichtdienst beschäftigt. Er wurde dienstplanmäßig auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt. Da der Arbeitgeber…