Vorsicht bei einem Schuldanerkenntnis nach einem Verkehrsunfall

Oftmals erkennt ein Unfallbeteiligter noch unmittelbar am Unfallort gegenüber der anderen Partei, entweder mündlich oder schriftlich, seine Schuld an. Eine häufige Formulierung ist bspw. „Ich erkenne die Schuld am Unfall an. Meine Versicherung wird den Schaden zahlen“. Derartige Erklärungen sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, zumal sie den Erklärungsempfänger in falsche Sicherheit wiegen und oftmals…