Betriebsrat darf Zustimmung zur nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung verweigern – Beschluss des BAG vom 30.09.2014

Die Arbeitgeberin beabsichtigte die unbefristete Einstellung der Mitarbeiterin X als Leiharbeitnehmerin im Wege der Arbeitnehmerüberlassung. Hiergegen verweigerte der Betriebsrat seine Zustimmung und führte aus, dass es sich um eine unzulässige Dauerleihe handle die u.a. gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verstoße. Ziel des AÜG sei es gerade, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen und nicht, Stammarbeitsplätze in Leiharbeitsplätze umzuwandeln.…