Härtefall Scheidung ohne Ablauf des Trennungsjahres

Eine Härtefall Scheidung kann auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt. Die Gründe dafür müssen in der Person des anderen Ehegatten liegen. Hier muss immer durch das Familienrecht im Einzelfall geprüft werden. Eine solche unzumutbare Härte hat das OLG Oldenburg kürzlich wegen Beleidigungen und Gewalttätigkeiten bestätigt. Lange Ehezeit Die Parteien…