BAG zur fristlosen Kündigung bei Raubkopien im Dienst

Das Bundesarbeitsgericht hat – entgegen der Vorinstanzen – entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der während der Arbeitszeit privat beschaffte Bild- oder Tonträger mit seinem Dienstcomputer kopiert, fristlos gekündigt werden kann. Der Kläger war ironischerweise seit 1992 IT-Beauftragter bei einem Oberlandesgericht. Hier kam ihm auch die Aufgabe zu, DVD und CD Rohlinge für seine Tätigkeit zu bestellen.…