Frist für die Kündigungsschutzklage verpasst – Was ist zu tun ?

Frist von 3 Wochen bei Kündigung Wenn ein Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss er innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das Arbeitsgericht soll dabei Feststellen, dass das Arbeitsverhältnis trotz Kündigung weiter besteht. Die Frist beginnt, sobald die Kündigung in den „Machtbereich“ des Arbeitnehmers übergeht. Dies…