Der Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten ist nur steuerfrei, wenn eine Scheidung Anlass für die Vermögensverfügung war – Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10.05.2012 (nicht rechtskräftig)

Wenn ein bereits geschiedener Ehepartner seinen hälftigen Miteigentumsanteil an einer Immobilie auf seinen vormaligen Ehepartner überträgt, fällt nur dann keine Grunderwerbssteuer an, wenn die Scheidung für die Vermögensverfügung ursächlich ist. Bei anderen Gründen für die Übertragung, kommt eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 Grunderwerbsteuergesetz (GrEstG) hingegen nicht Betracht. Zwar bestimmt § 3 Ziffer 5…