Umsatzbeteiligungen zählen für Elterngeld

Umsatzbeteiligungen eines Arbeitnehmers oder Arbeitsnehmerin sind als Bestandteil der laufenden Bezüge bei der Berechnung von Elterngeldansprüchen zu berücksichtigen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatte mit Urteil vom 06.11.2019 über den nachfolgenden Sachverhalt zu entscheiden: Eine Arbeitnehmerin, erhielt als angestellte Zahnärztin von ihrem eine monatliche Grundvergütung in Höhe von 3.500 Euro. Zusätzlich hierzu erhielt sie monatliche Umsatzbeteiligungen. Diese…