Kündigungsverlangen rechtfertigt keine „Druckkündigung“ – Kündigungsschutzklage erfolgreich – Urteil des LAG Hessen vom 13.07.2016

Die New Yorker Finanzaufsicht (NYDFS) verdächtigte Mitarbeiter der Hamburger Filiale der Commerzbank, Zahlungen verschleiert zu haben. Aus diesem Grund habe nicht kontrolliert werden können, ob gegen das Irak-Embargo verstoßen wurde. Die Aufsichtsbehörde forderte daher neben einer hohen Strafzahlung, die Kündigung der entsprechenden Mitarbeiter. Commerzbank und Aufsichtsbehörde schlossen einen „Deal“ (Consent Order), wonach neben der Zahlung…