Überschreitung der 130% Grenze bei Reparatur

Stellt sich bei einer Reparatur nach Verkehrsunfall nachträglich heraus, dass die Reparaturkosten tatsächlich oberhalb der 130% Grenze liegen, muss sich der Geschädigte nicht notwendigerweise auf eine Totalschadensberechnung verweisen lassen (Urteil des LG Stuttgart vom 09.12.2011, AZ: 10 O 134/11). Im vorliegenden Fall hatte der Gutachter Reparaturkosten ermittelt, die noch knapp im Toleranzbereich, bis zu 30%…