Sexuelle Belästigung rechtfertigt nicht immer auch automatisch eine fristlose Kündigung – Urteil des BAG vom 20.11.2014

Ein Automechaniker hatte einer externen Reinigungskraft im Sozialraum seines Arbeitgebers an den Busen gegriffen. Diese forderte ihn auf, dies zu unterlassen, woraufhin er umgehend von ihr abließ. Von seinem Arbeitgeber auf den Vorfall angesprochen, räumte er diesen sofort ein und erklärte, es handle sich um einen einmaligen Ausrutscher für den er sich schäme. Er sei…