Der Bezug von Altersrente alleine rechtfertigt keine Befristung – BAG vom 11.02.2015

Arbeitsverhältnisse enden bei Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters nicht unbedingt automatisch. Zwar ist es zulässig, das Arbeitsverhältnis zu befristen, jedoch benötigt der Arbeitgeber für die Befristung einen sachlichen Grund. Im zu entscheidenden Fall war der Kläger bei dem Arbeitgeber langjährig beschäftigt und bezog seit dem 21. Januar 2010 gesetzliche Altersrente. Mit Vertrag vom 22. Januar vereinbarten…