Unterhaltsvereinbarung und Gütertrennung auch in „anderem Verfahren“ als Scheidungsverfahren möglich

Der BGH hat mit Beschluss vom 26.02.2014 entschieden, dass eine vor Rechtskraft der Scheidung geschlossene Vereinbarung auch dann (form)wirksam ist, wenn diese in einem anderen Verfahren als der Ehesache protokolliert wird. Zugrunde lag ein Auskunftsantrag der Ehefrau im Scheidungsverfahren zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich, obwohl in einem früheren Verfahren über Trennungsunterhalt auf nachehelichen Unterhalt verzichtet…