Bundesarbeitsgericht erschwert die langjährige Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen – Urteil des BAG vom 18.07.2012 (7 AZR 443/09

Arbeitgeber müssen in Zukunft bei sehr langen sogenannten Kettenbefristungen begründen, warum das Arbeitsverhältnis nicht in ein dauerhaftes umgewandelt wird. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine Kettenbefristung trotz Vorliegen eines Sachgrundes grundsätzlich Rechtsmissbräuchlich und unwirksam sein kann. Für einen derartigen Missbrauch spricht eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen mit demselben…