Keine Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach dem BUrlG – BAG gibt die Surrogatstheorie auf

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung aufgegeben, wonach auch der Urlaubsabgeltungsanspruch in Geld den Fristen des Bundesurlaubgesetzes unterliegt (Urteil vom 19.06.2012, Az.: 9 AZR 652/10). Bisher richtete sich dieser Anspruch des Arbeitnehmers nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG sowie § 7 Abs. 3 Satz 3 BurlG. Hiernach muss Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen…