Verdachtskündigung bei Berufsausbildungsverhältnis möglich – Urteil des BAG vom 12.02.2015

Nach dem Ende der Kündigungszeit stehen Auszubildende unter einem besonderen Kündigungsschutz. Die außerordentliche und fristlose Kündigung kommt daher nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Frage. Die damit verbundene Frage, ob eine Verdachtskündigung im Ausbildungsverhältnis zulässig ist, wurde nunmehr höchstrichterlich geklärt. Auch Lehrlinge könne bei dem Vorliegen des dringenden Verdachts einer schweren Pflichtverletzung (Straftat) gekündigt…