Ausschluss des Versorgungsausgleichs, wenn ein Ehegatte vor Scheidung treuwidrig eine Kapitallebensversicherung kündigt.

Das OLG Köln hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Ehepartner noch vor Zustellung des Scheidungsantrags mehrere Kapitallebensversicherungen kündigte und an sich auszahlen ließ, von denen zwei mit einem Auszahlungsbetrag in Höhe von 21.000,00 € dem Versorgungsausgleich unterlägen hätten. Ansonsten hatte er kaum eine Altersvorsorge betrieben. Seine Ehefrau erwarb während der Ehezeiten dagegen…