Verrechnung von Plusstunden bei Zeitarbeit unzulässig

Ist ein Verleiher nicht in der Lage, einem Beschäftigten beim Entleiher Arbeit anbieten, weil keine Einsatzmöglichkeit besteht, darf er diese Zeiten nicht zu Lasten des Arbeitszeitkontos des Beschäftigten berechnen. Das entsprechende Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin vom 17.12.2014 stärkt damit die Rechte der Leiharbeiter. Im zu entscheidenden Fall wurde eine Sachbearbeiterin im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung…