Zugewinnausgleich ist kein „unentgeltlicher Erwerb“, der Schenkungssteuer unterliegt

Im Rahmen seiner Scheidung erhielt der Ehemann 146.000,00 € von seiner Frau als Zugewinnausgleich. Daraufhin wurde er von einer Bank in Anspruch genommen. Mit dieser hatte im Hinblick auf ein Darlehen eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen, wonach an diese ein bestimmter Betrag, Einkommenserhöhungen sowie die Hälfte ihm zufließender unentgeltlicher Vermögenswerte zu zahlen sind. Nach Ansicht der Bank…