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Vollmacht

Ich erteile den Rechtsanwälten von Preuschen, Alexanderstraße 13, 53111 Bonn, die Vollmacht, beim zuständigen Gericht eine Scheidung mit den o.a. Daten zu beantragen. Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnisse zur Antragstellung der Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Vermögensauskünften.

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Rechtsanwälte von Preuschen
Alexanderstraße 13
53111 Bonn

0228 / 88687706

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Aktuell

6. September 2017

Morddrohung rechtfertigt auch dann fristlose Kündigung, wenn der Drohende schuldunfähig ist – Urteil des LAG Düsseldorf vom 8.6.2017

26. September 2016

Kündigungsverlangen rechtfertigt keine „Druckkündigung“ – Kündigungsschutzklage erfolgreich – Urteil des LAG Hessen vom 13.07.2016

11. Juli 2016

Unbilliger Versetzung muss nicht vorläufig nachgekommen werden – Urteil des LAG Düsseldorf vom 06.04.2016

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