Unabhängig, ob ein Unfall selbst- oder fremdverschuldet wurde, stellen sich im Anschluss eine Reihe von erheblichen Problemen. Diese verursachen nicht nur Ärger, sondern sind meistens auch mit finanziellen Einbußen verbunden.
- Welche Schäden sind zu ersetzen?
- Kommt eine Versicherung für die Schäden auf?
- Wer muss den Schaden bezahlen?
- Welche Risiken muss ich beachten?
Erschwerend kommt hier für den Geschädigten hinzu, dass er sich dem geschulten Sacharbeiter der gegnerischen Haftpflichtversicherung ausgesetzt sieht. Gerade in den letzten Jahren betreiben die Versicherungen zunehmend kreatives „Schadensmanagement“. Dieses besteht letztlich darin, die berechtigten Schadensersatzansprüche des Geschädigten unter fadenscheinigen Begründungen zu kürzen. Beliebt sind hier insbesondere rigorose Abzüge anhand eigener Gutachten.
Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die anwaltlich vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Hintergrund: Wer keinen Rechtsanwalt hinzu zieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Geschädigte die unzutreffende Abrechnung erst gar nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzen wird.
Oftmals sieht sich der Unfallteilnehmer auch einem Straf- bzw. Ordnungswidrigkeits-verfahren ausgesetzt. Auch hier ist zu beobachten, dass die frühzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts meistens dazu führt, dass Schadensminimierung betrieben werden kann.
ZUSAMMENFASSEND SIND WIR AUF DEN FOLGENDEN GEBIETEN DES VERKEHRSRECHTS TÄTIG:
- Verkehrszivilrecht
- Unfallabwicklungen
- Sachschadensrecht
- Personenschadensrecht
- Kfz-Kauf
- Gewährleistungsrecht
- Leasing
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsrecht
- Trunkenheitsfahrt
- Fahrt unter Drogeneinwirkung
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Straßenverkehrsgefährdung
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Nötigung und Beleidigung
- fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Geschwindigkeitsverstoß
- Rotlichtverstoß
- Fahren unter Alkohol-und Rauschmitteleinwirkung
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Anordnung einer MPU (medizinisch psychologische Untersuchung)
- Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung
- Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches
- schriftliche Verwarnung nach dem Punktesystem
- Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnis