Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr

 

Trunkenheitsfahrt § 316 StGB

Wann liegt eine Trunkenheitsfahrt überhaupt vor?

Die Trunkenheitsfahrt umgangssprachlich „Alkohol am Steuer“ ist in § 316 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Die Tathandlung besteht in dem Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Der Fahrzeugführer muss dabei fahrunsicher sein. Dies aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.

Ab wann liegt eine strafbare Trunkenheitsfahrt vor?

Ab einer BAK (Blutalkoholkonzentration) von 1,1 Promille geht man davon aus, dass kein Kraftfahrer mit einer derartigen Alkoholkonzentration mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Es liegt dann ein Fall der sog. absoluten Fahruntüchtigkeit vor. Bei weniger als 1,1 Promille liegt eine sog. Relative Fahruntüchtigkeit vor. Für eine Strafbarkeit müssen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, wie das Fahren von Schlangenlinien) hinzukommen. Ansonsten wird die Trunkenheitsfahrt im Allgemeinen nur als Ordnungswidrigkeit bestraft.

Ab wann liegt der Beginn einer Trunkenheitsfahrt vor?

Das Führen eines Kraftfahrzeugs setzt daher nach neuerer Rechtsprechung voraus, dass der Fahrer das Fahrzeug bereits jedenfalls in Betrieb genommen hat, als dass er das Fahrzeug bereits in Bewegung gesetzt hat. Demnach ist es bereits strafbar, wenn man das Fahrzeug z. B. in alkoholisiertem Zustand von seinem Grundstück auch nur wenige Meter auf die Straße gelenkt hat.

Alkoholgenuss bei Fahrradfahrern

Wichtig: Alle Regelungen nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Fahrradfahrer. Wer in Folge des Genusses alkoholischer Getränke nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, macht sich strafbar. Der Grenzwert ist bei Fahrradfahrern zwar erhöht, dennoch kann man sich aber bereits ab 0,3 Promille nach § 316 StGB strafbar machen.

Wird ein Fahrradfahrer z. B. mit 1,8 Promille von der Polizei angehalten und deswegen rechtskräftig verurteilt, wird ihm die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Verweigert man sich dann einer Untersuchung oder fällt diese negativ aus, kann dies den Verlust der Fahrerlaubnis bedeuten.

Wichtig:

Es kann nur dringend empfohlen werden, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Für einen Rechtsanwalt gibt zahlreiche Möglichkeiten, auf den Ausgang des Verfahrens positiv Einfluss zu nehmen. Bereits die Abgrenzung zwischen absoluter und relativer Fahruntauglichkeit oder die Frage, ob vorsätzliche oder fahrlässige Begehung vorliegt. Rechtsanwalt Christopher von Preuschen verfügt über eine große und jahrelange Erfahrung im Hinblick auf die erfolgreiche Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten.

Übersicht über die möglichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt (ohne Gewähr):

Verstoß                                                  Bußgeld        Punkte       Strafe
1. Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze     500 Euro        2              1 Monat + MPU
2. Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze  1.000 Euro        2              3 Monate + MPU
3. Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze  1.500 Euro        2              3 Monate + MPU
Gefährdung Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss –     3              Entziehung Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe

Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille –               3               Entziehung Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe

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