Schmerzensgeld

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht grundsätzlich für jeden, der unverschuldet verletzt wurde.

Bleiben dauerhafte Schäden zurück, kommen Renten als weitere Ansprüche hinzu. Jede Forderung muss im Einzelfall bewertet werden. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle: die Schwere der Verletzung, die Dauer der ärztlichen Behandlung, die Länge der Arbeitsunfähigkeit sowie mögliche Dauer- oder Folgeschäden.

Leider ist häufig zu beobachten, dass diese Faktoren nicht ausreichend herangezogen werden, um für den Geschädigten ein angemessenes Schmerzensgeld zu erzielen. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist somit nicht zuletzt auch eine Frage des anwaltlichen Geschicks.

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